Mietrecht

Beim Mietrecht unterscheidet das Gesetz zwischen Mietverhältnissen über Wohnraum und solchen über andere Sachen. Zu letztgenannten Mietverhältnissen gehören insbesondere solche über Gewerberäume.

Ein Unterfall des Mietrechts ist das Pachtrecht, welches einige Sonderregelungen besitzt, wegen seines gewerblichen Charakters dem Gewerbemietrecht aber sehr nahe steht.

Im Bereich des Mietrechts können wir Sie umfassend beraten. Gern prüfen wir Ihren bestehenden Mietvertrag oder erstellen einen auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmten Miet- oder Pachtvertrag.

Wir beraten und vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter; so im Falle einer Kündigung von Mietverhältnissen sowie deren Durchsetzung mittels gerichtlicher Räumungsklage bzw. Abwehr derselben. Ferner bei Problemen mit Mieterhöhung und Nebenkostenabrechnung, bei Mängeln der Mietsache und der Notwendigkeit einer Mietminderung sowie Konflikten bezüglich Kaution oder Renovierungspflichten.